Lange Leitung bei der Zensurinfrastruktur? [Update]

Offenbar verzögert sich der Aufbau der Zensurinfrastruktur noch ein wenig… ich sags ja schon immer Bürokratie bekämpft man am besten durch Bürokratie… aber heilige Scheisse was bitte ist den ein “Notifizierungsverfahren”, da gibts ja noch nichtmal nen Eintrag bei Wikipedia.

Aber was noch besser ist, soweit ich das als Laie das beurteilen kann, ging da die alte Fassung ins Notifizierungsverfahren. Kuckt Euch mal die Seite des entsprechenden Notifizierungsverfahrens an:
Notifizierungs Nummer: 2009/371/D. Wenn man dort auf das entsprechende Entwurfsdokument geht, kommt man zum Gesetzestext und da liest man dann:

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes
Das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Das ist der Stand wie in Drucksache 16/12850 des Deutschen Bundestages das ist aber nicht das was der Bundestag beschlossen hatte. Dazu gibt es Drucksache 16/13411 des Deutschen Bundestages da wurde das geändert in:

ARTIKEL 1
Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)

Gut das ich weder Jurist noch Politiker bin… als Software-Entwickler würde ich Subversion empfehlen! Dann könnten wir jetzt von ZugErschwG v0.0.13 sprechen und Frau von der Leyen hätte mehr Zeit sich ums Fahrtenbuch zu kümmern.

[1. Update 31.07.2009 10:30]
Ich möchte meinen Lesern natürlich nichts vorenthalten, ich war natürlich nicht der erste der die Sache mit der falschen Gesetzes-Fassung entdeckt hat, Thomas Stadler hat in seinem Internet-Law Blog schon am 14.07.2009 darüber geschrieben: Netzsperren: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht (Danke Sigi!).

Weil es mich interessiert hatte ich gestern einfach mal ne kurze Mail ans Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geschickt und wollte mal wissen was die dazu sagen. Heute habe ich eine Antwort bekommen! Demnach wurde auch das Zugangserschwerungsgesetz notifiziert, allerdings hat es die Kommission versäumt dieses ebenfalls in die TRIS-Datenbank einzustellen. Warum man allerdings alte Entwürfe in ein Notifizierungsverfahren gibt hat mir das Referat Medienrecht; Neue Dienste leider nicht mitgeteilt.

[2. Update 31.07.2009 12:34]
Inzwischen wurde der Entwurf auf der Seite des Notifizierungsverfahrens gegen die richtige Version ausgetauscht. Zumindest für die deutsche Fassung, wer die englische Fassung öffnet sieht noch den falschen Entwurf in Form einer Änderung des TMG.

[3. Update 31.07.2009 17:00]
Ich habe gestern den Fehler gemacht und die Dokumente auf der Seite des Notifizierungsverfahrens nicht gesichert. Also habe ich im Prinzip keine Beweise in der Hand. Gut das ich nicht alleine bin:
ODEM.blog: Bundesregierung verstößt wieder gegen Europarecht.